Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der NICKLAS NICO-Holzbearbeitungsmaschinen GmbH (‚Verkäufer’)
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Käufer auch ohne ausdrückliche Zustimmung mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese gelten ausschließlich, sofern sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Jeglicher Bedingung oder vertragsändernder Bestimmung des Käufers wird widersprochen; diese werden dem Verkäufer gegenüber nur wirksam, wenn dieser den Änderungen schriftlich zustimmt. Diese Bestimmungen sind Grundlage für jegliches künftige Einzelgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer und schließen jedwede andere Vereinbarung aus.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen
und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen, in jedem Falle jedoch bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben. Jegliche Verwertung darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Eigenverwertung durch den Kunden ist explizit ausgeschlossen. Technische Änderungen oder Verbesserungen bleiben uns vorbehalten.
3. Preise
Die Preislegung erfolgt in EURO. Der Verkäufer behält sich vor, die Preise bei geänderter Rohstoffbasis anzupassen und ohne vorherige Anzeige die am Tage der Auslieferung gültigen Preise/Legierungzuschläge zu berechnen. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackungs- sowie Transportkosten. Soweit der Veräußerer für ein bestimmtes Produkt ein Sonderangebot gewährt, ist er daran nur gebunden, wenn das Angebot seitens des Bestellers innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Angebot angenommen wird. Danach eingehende Annahmeerklärungen sind für den Verkäufer nicht mehr bindend.
4. Lieferung
Bei einem Auftragswert, der netto € 2000 übersteigt, erfolgt die Lieferung frachtfrei (innerhalb Deutschlands). Maschinen werden grundsätzlich ab Werk, ausschließlich Verpackung geliefert.
Der Mindestauftragswert beträgt netto € 50. Bei einem Auftragswert unter netto € 50 wird eine Frachtpauschale von netto € 12,40 erhoben. Soweit Liefertermine vereinbart werden, sind diese unverbindlich. Die Lieferfristen beginnen mit dem endgültigen Vertragsabschluss, d.h. mit durch uns erfolgter Auftragsbestätigung. Überschreitungen der unverbindlich vereinbarten Lieferfrist berechtigen zu keinerlei Ansprüchen des Bestellers oder Dritter. Soweit die Lieferfristen nicht eingehalten werden können – z.B. aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Streik, Betriebsstörungen etc.), sind vereinbarte Liefertermine völlig unverbindlich und berechtigen darüber hinaus den Verkäufer dazu, in speziellen Fällen von der Ausführung der Aufträge zurückzutreten bzw. Teillieferungen vorzunehmen. Bei Sonderanfertigungen ist es dem Verkäufer vorbehalten, eine Über- oder Unterlieferung bis zu 10% der bestellten Menge ohne weitere Vereinbarung vorzunehmen.
5. Bezahlung
Die Bezahlung der Lieferungen hat innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto jeweils ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug beim Verkäufer zu erfolgen. Der Käufer kommt, ohne dass es einer weiteren Abmachung bedarf, nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Verzug. Davon ausgenommen sind Reparatur- und Schärfaufträge - diese sind nach Erhalt der Rechnung sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Bei diesen Reparatur- und Schärfaufträgen ist der Verkäufer auch ohne Mahnung berechtigt, 14 Tage ab Rechnungsdatum auf den Rechnungsendbetrag die z. Zt. banküblichen Zinsen zu verlangen. Kommt der Besteller mit Zahlungen in Verzug, werden alle Beträge zur Gänze sofort fällig. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass dem Verkäufer Tatumstände bekannt werden, die die Sicherheit der Forderung desselben als gefährdet erscheinen lassen. Wechsel werden nicht angenommen.
6. Gefahrenübergang/Transport
Der Übergang der Gefahr bestimmt sich nach den vereinbarten, derzeit gültigen Incoterms. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Rechnung des Käufers. Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
7. Verpackung
Die Verpackungskosten sind vom Käufer gesondert zu tragen, es sei denn eine andere schriftliche Vereinbarung ist erfolgt. Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
9. Rücktritt
Nimmt der Käufer den Liefergegenstand nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung zu setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Auftragsausführung ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.Verlangt der Verkäufer Schaden-ersatz, beläuft sich dieser auf 20% des Auftragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
10. Stornierung
Storniert der Käufer den Vertrag, bedarf es zur Gültigkeit der Stornierung der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Soweit die Zustimmung erteilt wird, hat der Käufer dem Verkäufer sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen. In diesem Fall bleiben die vom Verkäufer gefertigten Zeichnungen, Muster usw. Eigentum des Verkäufers.
11. Gewährleistung
Der Verkäufer leistet Gewähr für die zweckmäßige Konstruktion und sachgemäße Ausführung der vom Lieferanten hergestellten oder reparierten Werkzeuge. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Der Verkäufer leistet Gewähr in der Art, dass die Mängel je nach seiner Wahl entweder kostenlos beseitigt oder mangelhafte Teile ausgewechselt werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst entstanden sind, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Der Verkäufer leistet keine Gewähr für Mängel, die durch fehlerhafte Behandlung, unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Veränderung oder falsche Anwendung entstehen. Soweit seitens des Käufers Beanstandungen gelten gemacht werden, sind die beanstandeten Teile zum Zwecke der Prüfung mit genauen Angaben über die Einsatzbedingungen kostenlos an den Verkäufer einzusenden. Musterzeichnungen und sonstige Unterlagen, die zur Ausführung von Aufträgen seitens des Käufers zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Besitz des Verkäufers. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 4 Monate. Die Rückgabe erfolgt nur nach ausdrücklichem Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten.
12. Mängelrügen
Den Käufer trifft eine unverzügliche Untersuchungspflicht. Mängelanzeigen müssen schriftlich mit Begründung innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware vorgebracht werden. Maßgeblich ist hier der Eingang beim Verkäufer. Zeigt sich später ein Mangel, der nicht beim Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter Mangel), hat der Käufer den verdeckten Mangel unverzüglich, spätestens aber 5 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Mängelanzeigen nach diesen Fristen oder unter Missachtung der vereinbarten Form können Rechte des Käufers nicht mehr auslösen.
13. Rücksendungen
Die Rücksendung der Ware ist dem Käufer nur nach vorheriger schriftlicher Verein-barung mit dem Verkäufer gestattet. Ohne eine solche schriftliche Genehmigung des Verkäufers sind die Kosten der Rücksendung vom Käufer zu tragen. Der Verkäufer ist berechtigt, unfrei zugesandte Rücksendungen nicht anzunehmen. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
14. Warengutschrift
Soweit eine Warengutschrift gewährt wird, ergibt sich die Höhe der Gutschrift aus dem Betrag der Originalrechnung abzüglich 15% Bearbeitungskosten. Soweit aufgrund einer Gutschriftvereinbarung die Ware zurückgesandt wird, hat der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Verkäufers. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Verkäufers zuständig ist. Dieser ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.
16. Technische Änderungen
Der Verkäufer behält es sich ausdrücklich vor - soweit erforderlich - technische Änderungen bei Werkzeugen und Maschinen vorzunehmen. Irgendwelche Rechte kann der Käufer daraus nicht herleiten.
17. Nachdrucke
Nachdrucke des Inhalts aus der Korrespondenz zwischen Verkäufer und Käufer, auch auszugsweise, von Abbildungen oder Zeichnungen, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen, vorherigen Genehmigung.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. In diesem Rahmen behalten wir uns vor, zur Bonitätsprüfung Daten (Namen und Anschrift des Kunden) an einschlägige Unternehmen zu übermitteln.
19. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen oder sein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
20. Sonstiges/Salvatorische Klausel
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung. Sollte eine der obigen Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Stand: 01/2012